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AGB
Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluß
Unsere Angebote gelten stets freibleibend. Technische Änderungen vorbehalten. Die Annahme von
Kundenbestellungen erfolgt entweder durch Auftragsbestellung oder durch Lieferung. Maßgeblich für den
vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung.
2. Preise
Preisänderungen infolge Preis- und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Importbzw.
Exportbestimmungen behalten wir uns vor.
3. Lieferfristen
Angaben über Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Unsere Lieferpflicht ruht solange der Kunde
mit einer fälligen Zahlung aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ein Lieferverzug liegt
vor, wenn schriftlich eine Nachfrist gesetzt wurde. Erst nach erfolgtem Verstreichen dieser Nachfrist trotz
bestehender Lieferpflicht ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Ansprüche des Kunden gegen uns wegen
Verzugsschäden oder folgen sind gänzlich ausgeschlossen.
4. Versand
Der Versand erfolgt frei Haus innerhalb Österreich an die von Kunden angegebene Lieferadresse. Die
Liefervereinbarung frei Haus beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur Lieferadresse
ohne Abladen und ohne Vertragen. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Bei
Sonderbestellungen kann eine Anzahlung verlangt werden.
5. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
5.1
Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377.378 HGB gebotenen Sorgfalt
zu Überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigen Ausschluß jeglicher Ansprüche - insbesondere
auch Schadenersatzansprüche - auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei
Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muß dieser Umstand, bei sonstigem Ausschluß sämtlicher
Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender
Prüfung feststellbarer Mängel binnen 4 Tage ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden.
5.2
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungspflicht Fehler,
so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb der
angemessenen Frist. Durch unbefugte Eingriffe an den Verkaufsgegenständen erlischt auf jeden Fall
der Gewährleistungsanspruch. Ein anderer oder weiterer Anspruch insbesondere auf Minderung des
Entgeldes, auch welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, sofern diese nicht mit uns gesondert
vereinbart sind.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihn übergebenen Änderungshinweise zu beachten und bei zweifelsfragen
unsere Stellungnahme einzuhalten.
6. Retouren
Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und zu dem von uns im Einzelfall festgelegten
Bedingung zur Rücksendung der Ware berechtigt, in jeden Fall hat die Rücksendung Franko und ohne
Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1
Rechnungen sind, sofern nicht - zum Beispiel mit Wiederverkäufern - andere schriftliche Vereinbarungen
getroffen werden sofort netto zahlbar. Mangels anderer Vereinbarungen sind wir bei Überschreitung
des Zahlungszieles berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1 %
vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen. Teilzahlungsabrechnungen haben nur so lange
Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht, ohne
Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebenen Wechsel, sofortige Barzahlung zu fordern.
7.2
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich
oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren
Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt so sind wir berechtigt, die Herausgabe des
Kaufgegenstandes unter ausschluß jeglicher Rückbehaltungsrechte zu verlangen.
7.3
Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeldes wird durch die Geltendmachung behaupteter
Garantie, Gewährleistungs, Schadenersatz, Produkthaftung oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben.
Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückhaltung,
Zurückhaltung der Zahlung oder Abrechnung zu, Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur
nach deren rechtskräftiger Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisse gegen unsere Ansprüche
aufgerechnet werden.
8. Rücktrittsrecht
Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung
8.1
Sollten uns nach Vertragsabschluß negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt
werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige
Besicherung des Gesamtentgeldes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten
des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund dies entstanden sein möge. Zahlt der Kunde mit
Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt wenn diese Papiere eingelöst sind.
Zur Sicherung dieser Eigentumsvorbehalte ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen
Feuer und Diebstahl zu sichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch
verpfändet oder zu Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen
wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom
Kunden dennoch veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung
resultierenden Forderung des Kunden. Die Forderung des Kunden gegen den Dritten gelten sofort
nach Entstehung als uns unwiederruflich abgetreten und der Kunde ist verpflichtet, um bei aufrechtem
verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seiner Kunden mitzuteilen.
10. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1.
Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt österr. Recht. Regelungen aufgrund
internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung.
10.2.
Erfüllungsort ist der Firmensitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in
Kitzbühel vereinbart
11. Verbindlichkeiten des Vertrages
Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgend einem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der
restlichen Bestimmungen nicht berührt.
12. Konsumentenschutz
Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz sind, gelten diese Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz,
wobei ausdrücklich festgehalten wird, daß die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit
der weiteren Punkte nicht berührt.